Wir distanzieren uns grundsätzlich von dem Erwerb von Tiermaterialien. Grundsätzlich ist es nicht verboten, Pelze zu handeln. Gesetzlich verboten ist es jedoch, mit Pelze von Tieren, welche dem Artenschutz unterliegen, Handel zu treiben, es sei denn, es liegt eine Cites Bescheinigung (Regierungspräsidium) vor.
Für Pelze lassen sich insgesamt am Markt aufgrund des Artenschutzgesetz, kaum noch realistische Preise ermitteln.
Bio-Goldankauf.de empfiehlt daher, Pelze als Kleiderspende an Fachstellen abzugeben.
Seriöse Pelzhändler treten niemals marktschreierisch in Anzeigen von Zeitungen auf, für den Ankauf von Pelze und werben nicht mit Pelze in Verbindung mit Gold. Denn das ist unseriös. Hinter diesen Anzeigen verbergen sich Lockvogel Angebote von Clans. Damen, die sich früher teure Pelze haben leisten können, könnten auch im Besitz hochwertigem Goldschmuck sein. So die Denkweise derer, die Ihr Gold stibitzen, doch an Ihren Pelzen überhaupt kein Interesse haben.
Das Gleiche gilt für Lockangebote für einen angeblichen Ankauf von anderen Produkten, die ungenutzt im Haushalt bei Ihnen vorhanden sein könnten, wie z.B. Porzellan, Holzfiguren, Hüte, Perücken, Teppiche, Gemälde etc. Auch hier geht es der die Anzeige schaltenden Person tatsächlich nur um Ihr Gold, und es werden vermeintliche Spitzenpreise für Feingold versprochen (die Sie tatsächlich nie erhalten werden).
Die Werbung mit Auktionswoche, die angeblich nur wenige Tage gültig sind, ist ein ausgefeilter psychologischer Trick, um Druck aufzubauen. Dem Kunden wird suggeriert, er könnte ja den vermeintlich hohen Spitzengoldpreis verpassen.
Lassen Sie sich nicht täuschen!
Beachten Sie dringend: Finger weg von allen Geschäftsmodellen, die Ihnen extrem hohe Renditen, Rabatte, Spitzenpreise oder Garantien gar über Jahrzehnte versprechen und Ihnen gleichzeitig die Möglichkeit einräumen bzw. vielmehr als Bedingung setzen zum Beispiel das Reinigen von Teppichen oder Reparatur von Polster, auch in Goldschmuck bezahlen zu können bzw. auch in Verbindung mit Gold anzukaufen. Ein seriöser Händler würde Ihnen so einen Vorschlag nicht unterbreiten.
Auch von einer Warenherausgabe bei Hausbesuchen gegen „Quittung“, um die Ware woanders Schätzen zu lassen ist abzuraten, denn dahinter könnte sich ein „Abschöpfen" verbergen, Name und Postanschrift der Quittung könnten schlichtweg falsch sein. Ist Ihre Ware erst einmal weg, kommt diese nicht wieder zurück.
Besuchen Sie uns, wir machen Ihnen für Ihren Schmuck inkl. Diamanten, ein faires Angebot.
Ergebnis sehr nüchtern!
Und Sie denken, Sie würden Ihren Pelz gut verkaufen, in Wirklichkeit verschenken Sie in gewisser Weise Ihr gutes Gold!
Denn diese Händler zahlen Ihnen meist nur einen Bruchteil dessen, was Ihr Gold wirklich wert ist, und Sie machen im Ergebnis große Verluste.
Großanzeigen für Pelz - Gold Ankauf sollen seriös und professionell wirken.
Nicht selten wird ein hoher Goldpreis versprochen, ein Goldpreis per Gramm höher als der Goldkurs für Feingold an der Goldbörse. Werden beispielsweise Preise von „bis zu“ 60,-- Euro / Gramm versprochen, wäre der (best Case) also im besten Fall 60,-- Euro / Gramm, der (worst Case) also im schlechtesten Fall aber nur 0,01 Euro / Gramm. Der Zusatz „bis zu“ bedeutet, dass der tatsächlich gezahlte Preis im Belieben des Anbieters liegt. Ein verbindliches Preisversprechen ist das nicht!
Tatsächlich haben unsere zahlreichen Testverkäufe gezeigt, dass nur ein Bruchteil des tatsächlichen Wertes der angebotenen Schmuckstücke bezahlt wird. So hat uns beispielsweise in einem Fall der Ankäufer 50,-- Euro für ein goldenes Armband mit einem tatsächlichen Wert von 544,-- Euro (tagesaktueller Goldpreis zum damaligen Zeitpunkt) angeboten, und hat behauptet, dass das Armband nur vergoldet sei. Das war schlichtweg gelogen! Der mit angebotene Pelz hat den Ankäufer zudem überhaupt nicht interessiert...
Die Medien haben bereits wiederholt vor solchen Pelz-/Goldankäufern gewarnt. Leider sind die Warnungen noch nicht bei allen angekommen. Am Ende haben die Betroffenen den Schaden, die sich oft aus Scham nicht trauen, bei der Polizei Anzeige zu erstatten.